Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, melden Sie dies bitte so früh als möglich in der Schule und dem Schulbusfahrer bzw. der -fahrerin.
Falls schon am Vorabend oder früher klar ist, dass Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, rufen Sie bitte die Lehrkraft an.
Melden Sie Adressänderungen bitte im Sekretariat.
Auf dem Gelände der HPSM ist das Trinken von Alkohol nicht erlaubt. Über Ausnahmen für die Erwachsenen an Festen entscheidet der Gesamtleiter.
Schulärztin ist Frau Dr. med. M. Jäger, Rathausstrasse 17, 8570 Weinfelden, 071 626 90 50.
Sie ist zuständig für die obligatorische Eintritts- und Austrittsuntersuchung und ist erste Adresse bei Notfällen.
Die übrigen Untersuchungen, Impfungen etc. führen die Haus- bzw. Kinderärzte des jeweiligen Kindes durch.
Gesuche um Dispens stellen Sie bitte so früh als möglich und schriftlich an den Gesamtleiter.
Regelung der Jokertage s. unten.
Allgemeine Mitteilungen an Sie als Eltern und andere Erziehungsberechtigte geben wir, dort wo dies möglich ist, über das Kontaktmäppchen weiter. Die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Ihnen kann ebenfalls auf diesem Wege erfolgen.
Wichtige Mitteilungen verschicken wir per Post.
Die Mitglieder des Elternrates und der Gesamtleiter treffen sich regelmässig zum Austausch. Der Elternrat organisiert jeweils im Frühling einen Elternabend zu einem aktuellen Thema sowie im Herbst ein Eltern-Café.
Alle Eltern können im Elternrat mitarbeiten und/oder Vorschläge für Themen machen.
Weitere Informationen finden Sie hier
Die Schülerinnen und Schüler der Basis- und der Mittelstufenklassen fahren mit unseren Schulbussen. Sie erhalten von den Fahrerinnen und Fahrern einen Fahrplan mit den Zeiten, zu denen Ihr Kind bereitstehen muss und wann es wieder nach Hause zurückkehrt.
Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe kommen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule.
Über Ausnahmen sprechen Sie bitte mit der Klassenlehrkraft oder dem Gesamtleiter.
Wir geben jeweils einen Ferienplan für die nächsten 2 Schuljahre ab. Sie finden diesen Plan auch auf der Internetseite der Schuel Muure.
Den aktuellen Ferienplan können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Haben Sie zu irgendeinem Thema eine Frage, so stellen Sie diese bitte möglichst direkt der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter, die diese Frage betrifft.
Sollten Sie etwas vermissen, rufen Sie bitte ins Sekretariat an. Wir bewahren die Fundgegenstände bei uns auf und legen insbesondere die liegen gebliebenen Kleidungsstücken bei Schulanlässen auf.
Bitte schreiben Sie die Kleidungsstücke an, da die Kinder diese oft nicht wiedererkennen.
Fundgegenstände, die niemand mehr beansprucht, nehmen wir zu uns. Die Kleider versorgen wir dann zu unseren Reservekleidern.
Die Oberstufenschülerinnen und -schüler, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Mauren kommen, dürfen ein Handy für diesen Weg mitnehmen. Sie geben die Telefone zu Beginn des Unterrichtes ab und erhalten sie bei der Heimreise wieder.
In den Schulbussen dürfen die Kinder mit dem Handy Musik hören oder Spiele spielen. Dazu benutzen sie Kopfhörer. Fotografieren und Telefonieren tolerieren wir nicht. Die Kinder müssen die Telefone in der Schule bei der Lehrkraft deponieren.
Ansonsten erlauben wir Handys bei uns nicht.
Die Hausaufgaben sind in in den verschiedenen Klassen und teilweise von Kind zu Kind anders geregelt. In manchen Klassen werden die Hausaufgaben ausdrücklich als solche bezeichnet, in anderen sind sie Teil des Wochenplans.
Bitte sprechen Sie mit der Lehrkraft Ihres Kindes, wenn etwas unklar ist.
Jokertage sind Tage, an denen ein Kind schulfrei bekommt, ohne dass die Eltern dies speziell begründen müssen.
Jedes Kind hat Anrecht auf 2 Jokertage pro Schuljahr. Diese müssen als ganze Tage bezogen werden.
Die Eltern dürfen den Zeitpunkt der Jokertage frei wählen. Ausgenommen sind:
Melden Sie den Bezug eines Jokertages mindestens 1 Woche vorher bei den Klassenlehrpersonen an und informieren Sie auch den Schulbusfahrer bzw. die Schulbusfahrerin.
Krankheiten, Unfälle sowie bewilligte Absenzen bei familiären Festen und religiösen Feiertagen zählen wir nicht als Jokertage.
Das Sekretariat führt eine Absenzenliste. Eine Häufung von unentschuldigten Absenzen melden wir wie bis anhin den zuständigen Behörden.
Bitte kleiden Sie Ihre Kinder der Witterung entsprechend, dies insbesondere im Winter. Für Kinder, die in der Pause oder über Mittag gerne an Orten spielen, an denen sie dreckig werden (z.B. auf unserem Spielhügel), empfehlen wir eine zweite Garnitur für die Schule und ein paar Gummistiefel (s. Pt. Schuhe, Stiefel und Finken).
Wir haben für alle Fälle Reservekleider hier in Mauren. Sollte Ihr Kind solche brauchen, bitten wir Sie, diese wieder zurückzugeben.
Die Kleider sollten Sie anschreiben (z.B. mit Kugelschreiber die Initialen auf die Etikette), damit wir liegengebliebene Kleider wieder zuordnen können.
Wir sind ein Schul- und Arbeitsort und erwarten entsprechende Kleidung. Insbesondere soll die Unterwäsche nicht sichtbar und der Bauch bedeckt sein.
Adresse:
Schuel Muure, Dorfstrasse 4, 8576 Mauren, 071 634 66 22
Gesamtleiter:
Ralph Huber, 071 634 66 26, huber-ralph@hpsm.ch
Schulleiterin:
Carolin Fuhrmann, 071 544 15 30, fuhrmann-carolin@hpsm.ch
Leiterin der Schulunterstützung:
Helge Niederastroth, 071 634 66 20, niederastroth-helge@hpsm.ch
Leiterin des Internates:
Bea Bruderer, 071 634 66 27, bruderer-beatrice@hpsm.ch
Leiter der Administration und der Dienste:
Patrick Keller, 071 634 66 21, keller-patrick@hpsm.ch
Fachstelle Prävention und Schülerberatung:
Patrizia Stalder-Hug, 071 634 66 24, stalder-patrizia@sshm.ch
Klassenlehrkräfte:
Sie erreichen die Lehrkräfte über die Hauptnummer, am ehesten vor oder nach der Schule bzw. in der Pause. Die E-Mail-Adresse ist jeweils nachname-vorname@hpsm.ch
Wocheninternat und Sozialpädagogische Tagesbetreuung:
Wohngruppe des Internats: 071 634 66 24
Die Gruppen der Sozialpädagogischen Tagesbetreuung sind über die Hauptnummer 071 634 66 22 erreichbar.
Die Mitarbeitenden sind per E-Mail nach demselben Muster wie die Lehrkräfte erreichbar.
Sie finden eine Liste mit allen E-Mail-Adressen auf unserer Homepage. Wir geben den Schülerinnen und Schülern ein Organigramm mit den Namen und Portraits aller Mitarbeitenden mit nach Hause.
Schulaufsicht:
Robert Schröder, Amt für Volksschule, Postfach 961, 8501 Frauenfeld, 052 721 54 46, robert.schroeder@tg.ch
Es können nur Kinder in unsere Schule kommen, für die eine Kostengutsprache vorliegt. Der Kanton Thurgau stellt diese jeweils für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel für zwei Jahre, aus. Damit ist gesichert, dass die Notwendigkeit der Sonderschulung regelmässig überprüft wird.
Die Kostgelder betragen zur Zeit pro Tag Fr. 10.- für externe Schülerinnen und Schüler sowie Fr. 20.- für interne. Wir erheben sie nach effektivem Aufenthaltstag.
Sie erhalten alle 2 Monate eine Rechnung für die Kostgelder. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, diese zu bezahlen, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Sollte Ihr Kind krank werden oder einen Unfall haben, melden Sie es bitte so bald als möglich bei der Schulbusfahrerin bzw. dem -fahrer und in der Schule ab.
Bei Krankheiten und Unfällen verlangen wir ab dem 3. Tag ein ärztliches Zeugnis. Dort, wo wir vermuten oder wissen, dass ein Kind krank gemeldet wird, aber nicht krank ist, verlangen wir bereits früher eine ärztliche Bestätigung.
Der Befall mit Läusen kommt selten vor, ist aber nicht auszuschliessen. Wir lassen die Kinder von zwei Fachfrauen hier in der Schule zweimal jährlich untersuchen. Wenn wir Läuse oder Nissen entdecken, erhalten Sie eine Mitteilung.
Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie zudem ein Merkblatt, auf dem die Behandlung beschrieben ist. Sie sind dann verpflichtet, diese umzusetzen. Wo dies nicht geschieht, behandeln wir die Kinder auf Kosten der entsprechenden Eltern hier in der Schuel Muure, um die Weiterverbreitung zu stoppen.
Bitte geben Sie uns die Medikamente an, die Ihr Kind einnehmen muss. Wir vermerken sie in unserer Notfallkartei. Denken Sie bitte auch daran, Änderungen zu melden, denn wir verlassen uns im Notfall auf die neuesten Angaben.
Ihr Kind isst am Mittag in aller Regel hier in der Schule.
Die Kinder sollen nach Möglichkeit von allem essen, was zum Menü gehört. Hat Ihr Kind spezielle Bedürfnisse wie spezielle Diäten, vegetarische Ernährung oder durch die Religion bestimmten Verzicht auf bestimmte Nahrung, teilen Sie dies bitte der Leiterin der Hauswirtschaft mit.
Nach dem Mittagessen verrichten die dazu bestimmten Kinder Ämtli. Alle übrigen sind bis zum Beginn des Unterrichtes am Nachmittag durch unsere Sozialpädagoginnen und -pädagogen betreut.
Der Musikunterricht ist in den allgemeinen Unterricht integriert.
In gewissen Fällen können die Kinder auch ein Musikinstrument erlernen. Bitte sprechen Sie mit der Klassenlehrerin bzw. dem -lehrer, ob für Ihr Kind eine solche Möglichkeit besteht.
Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.
Bitte richten Sie Reklamationen möglichst direkt an die betreffende Person. In den meisten Fällen lösen sich Unstimmigkeiten auf diese Weise auf.
Wo dies nicht geht, halten Sie bitte den folgenden Weg ein:
Reklamation, die … betrifft | Kontaktperson |
Lehrerin bzw. Lehrer | Carolin Fuhrmann |
Sozialpädagogin bzw. -pädagoge in der Tagesbetreuung | Helge Niederastroth |
Sozialpädagogin bzw. -padagoge im Internat | Bea Bruderer |
Schulassistentin | Helge Niederastroth |
Schulbusfahrerin bzw. -fahrer | Patrick Keller |
Schulverwalter | Ralph Huber |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauswirtschaft | Patrick Keller |
Bereichsleiterinnen und Fachstellen | Ralph Huber |
Gesamtleiter | Schulaufsicht |
Die katholische und die reformierte Landeskirche bieten in der Schuel Muure Religionsunterricht an. Dieser findet während der Schulzeit statt und wird ökumenisch geführt.
Sie als Eltern bestimmen, ob Ihr Kind diesen Unterricht erhalten soll oder nicht.
Bei Fragen zum Unterricht bei Erstkommunion, Firmung oder Konfirmation rufen Sie bitte die Schulleiterin oder ihre Pfarrgemeinde an.
Die Kinder haben alle Finken hier in der Schule. Sollten diese zu klein werden, benachrichtigen wir Sie.
Da unsere Kinder auch an Orten arbeiten und spielen dürfen, an denen sie schmutzig werden können (Garten, Spielhügel), sind wir froh, wenn Sie ihnen ein paar Gummistiefel mitgeben. Auch hier benachrichtigen wir Sie, wenn die Stiefel zu klein werden. Für die Kinder, die keine eigenen Stiefel hier haben, stehen solche bereit.
Schreiben Sie bitte in alle Schuhe mit einem Kugelschreiber oder einem wasserfesten Filzstift die Initialen Ihres Kindes.
Es ist eine der Aufgaben der Amtes für Volksschule, auch die Sonderschulen zu beaufsichtigen. Wir haben regelmässigen Kontakt mit unserem Schulaufseher, erhalten Anweisungen des Erziehungsdepartementes und müssen Rechenschaft ablegen. Bei Reklamationen, die den Schulleiter betreffen, richten Sie diese bitte an die Schulaufsicht.
Der Kanton Thurgau führt bei den Sonderschulen Audits, d.h. Überprüfungen in einem grösseren Rahmen, durch. Damit wird die Schulqualität sicher gestellt.
Sie erhalten einmal pro Jahr einen Förderbericht, dies anstelle eines Notenzeugnisses, wie es die Regelschule kennt. Er gibt Auskunft darüber, an welchen Themen Ihr Kind in der Schule arbeitet, wo die Fortschritte und Grenzen liegen und wie die weiteren Ziele aussehen.
Der Bericht ist von der Klassenlehrerin bzw. dem -lehrer und dem Schulleiter unterschrieben und wird Ihnen per Post zugestellt. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie den Förderbericht zur Kenntnis genommen haben.
Der Förderbericht wird zwingend mit Ihnen besprochen.
Eine Kopie der Förderberichte leiten wir, wie dies vorgeschrieben wird, an das Amt für Volksschule weiter.
Die Originale der Förderberichte werden, wie dies auch in der Regelschule vorgeschrieben ist, in unserer Schule aufbewahrt und am Ende der Schulzeit ausgehändigt.
Bei allen Kindern, die im Internat wohnen, schreiben die Mentorinnen und Mentoren einen Sozialpädagogischen Förderbericht.
Ist ein Kind intensiver in der Sozialpädagogischen Tagesbetreuung, erhält auch dies einen Sozialpädagogischen Förderbericht.
Es existiert eine schriftliche Zusammenfassung der Umgangsformen, die in unserem Haus gelten. Diese wird nicht an die Schülerinnen und Schüler abgegeben, aber sie wird ihnen in jeweils passender Form nähergebracht und vor allem von den Erwachsenen vorgelebt.
Für unsere Schülerinnen und Schüler gilt, wie für alle Kinder in der Schweiz, die allgemeine Schulpflicht. Jedes Kind muss (inkl. Kindergarten) 11 Jahre zur Schule gehen.
Kommt ein Kind aus einer anderen Schule, so übernehmen wir die bisherige Schuljahreszählung. Sind wir für ein Kind die erste Schule, so zählen wir analog §37 des Volksschulgesetzes. Das heisst, dass das erste Schuljahr in dem Jahr beginnt, in dem das Kind vor dem 31. Juli Geburtstag hatte.
Ausnahmsweise kann ein Jugendlicher bzw. eine Jugendliche ein 10. oder gar 11. Schuljahr in der Schuel Muure machen. Es soll damit aber ein bestimmtes Ziel verbunden sein und es ist die Zustimmung des Amtes für Volksschule notwendig.
Wochentag(e) | Vormittag | Nachmittag |
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 08:30 - 12:00 | 13:45 - 15:30 |
Mittwoch | 08:30 - 11:45 |
Bei Anlässen können diese Schulzeiten ändern. Sie erhalten dann jeweils eine Information.Wenn Sie wissen möchten, wann Ihr Kind in der Therapie, im Fachunterricht, in der Tagesbetreuung usw. ist, fragen Sie bitte die Lehrerin oder den Lehrer direkt.
Der Sportunterricht ist im allgemeinen Schulunterricht integriert. Ausserdem gibt es die Möglichkeit zu sportlichen Aktivitäten in der Pause und über Mittag.
Den Schwimmunterricht können wir nicht für alle Kinder anbieten, da die Hallenbäder in der Umgebung sehr stark belegt sind. Im Sommer gehen die Klassen aber in unser eigenes Schwimmbad.
Die Schülerinnen und Schüler der Basis- und der Mittelstufenklassen fahren mit unseren Schulbussen. Sie erhalten von den Fahrerinnen und Fahrern einen Fahrplan mit den Zeiten, zu denen Ihr Kind bereitstehen muss und wann es wieder nach Hause zurückkehrt.
Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe kommen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule.
Über Ausnahmen sprechen Sie bitte mit dem Schulleiter.
Es gibt bei uns in jeder Pause Tee und äpfel. Jeden Mittwoch findet der Z'Nünikiosk statt, an dem eine Klasse für die ganze Schule den Z'Nüni bereitstellt. An diesem Tag muss Ihr Kind nichts mit in die Schule mitnehmen.
Wenn Sie Ihrem Kind einen eigenen Z'Nüni mitgeben, so achten Sie bitte darauf, dass dieser zuckerfrei und fettarm ist.
Die Schulzahnklinik Weinfelden führt die regelmässigen schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen sowie die Zahnprophylaxe durch. Sie werden über die Befunde orientiert.
Sie als Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte haben die Wahl, ob Sie allfällige Behandlungen durch die Schulzahnklinik (und dann während der Schulzeit) durchführen lassen, oder ob Sie einen eigenen Zahnarzt (und dann ausserhalb der Schulzeiten) damit beauftragen.
Unser Unterricht findet hin und wieder im Wald oder im Garten statt. An beiden Orten ist es möglich, dass die Kinder von Zecken gebissen werden. Wir bitten Sie deshalb, die Kinder auf Zecken abzusuchen, wenn die Klasse im Wald war.
Über die Krankheiten, die Zecken übertragen können, und über die Massnahmen bei Zeckenbiss informiert Sie ein Merkblatt, das Sie über die Klassenlehrerinnen bzw. -lehrer beziehen können.